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Rauchmelderpflicht in Niedersachsen ab 01.11.2012

In Niedersachsen verabschiedete der Landtag im März 2012 die neue Niedersächsische Bauordnung. Damit wird als 10. Bundesland auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt. Für Neubauwohnungen gilt mit in Kraft treten der Bauordnung das Gesetz ab 01.11.2012. Bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen müssen mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Die Regelung gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die als Rettungswege dienen. Der Eigentümer der Wohnung wird zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet, der Mieter hingegen müssen die Geräte funktionsfähig halten.


Schlafende Nasen riechen nichts. Auch Herr Riecher mit seiner magischen Nase hätte sich ohne Rauchmelder vor dem Feuer nicht retten können. Den neuen Film der "Rauchmelder retten Leben"-Kampagne können Sie sehen, wenn Sie auf das nachfolgende Bild klicken.

rauchmelder-lebensretter

Weitere Informationen über Rauchmelder erhalten Sie im Servicebereich in der Rubrik "Wissenswertes" sowie auf der Seite www.rauchmelder-lebensretter.de.

 
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